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Arzt in Basisausbildung (m/w/d) bzw. Arzt in Ausbildung für Allgemeinmedizin (m/w/d), Vollzeit

Was Sie erwartet

  • Begleitetes Arbeiten gemäß Ihrem Ausbildungsverlauf
  • Die Basisausbildung erfolgt in enger Absprache mit den ausbildenden ÄrztInnen
  • Aufnahme, Anamnese und klinische Untersuchungen von PatientInnen
  • Assistenz bei Operationen
  • Durchführung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • Ärztliche Dokumentationen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei vitalen Notfällen und Erstbeurteilung
  • Volle Teilnahme an allen patientenbezogenen Prozessen
  • Regelmäßige hausinterne Fortbildungen

Was Sie mitbringen

  • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin
  • Engagement und Interesse an der Weiterentwicklung Ihrer fachlichen und persönlichen Kompetenzen
  • Teamgeist, Kommunikationsfähigkeit und hohe soziale Kompetenz
  • Einfühlungsvermögen im Umgang mit PatientInnen

Was wir bieten

  • Angebot, Ihren gesamten Turnus im Tauernklinikum zu absolvieren
  • Teile davon (Kinder- und Jugendheilkunde und Psychiatrie) werden im Kardinal Schwarzenberg Klinikum Schwarzach ausgebildet, die Anstellung und Organisation erfolgt im Tauernklinikum
  • Ein offenes, freundliches und kollegiales Klima
  • Ein interessantes und spannendes Arbeitsumfeld mit breiten fachlichen Entwicklungsmöglichkeiten
  • Ein überschaubares Haus mit geregelten Strukturen und einem persönlichen Betriebsklima
  • Breites Fort- und Weiterbildungsangebot
  • Günstige Personalwohnungen (nach Verfügbarkeit)
  • Geregelte Arbeitszeiten
  • Onboarding
  • Fahrtkostenzuschuss

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie noch Informationen zur Stelle? Bitte wenden Sie sich gerne an die Ärztliche Direktion unter Tel. +43 (0)50 272-20020 oder per Email unter aerztliche.direktion@tauernklinikum.at.

Die Entlohnung erfolgt analog dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema I, die Einstufung erfolgt nach den anrechenbaren Vordienstzeiten. Die Angabe eines Mindestgehaltes für diese Stellenangebote ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe für Gemeindevertragsbedienstete in analoger Anwendung nicht zutreffen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Vorstellung Kosten, die aufgrund des Bewerbungsverfahrens anfallen (Reise-, Nächtigungskosten, etc.), nicht übernommen werden können.

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