Die ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe sind Kliniken der Schwerpunktversorgung und akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Freiburg. Mit mehr als 3.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind sie einer der größten Arbeitgeber in der Region Karlsruhe. Insgesamt betreuen die ViDia Kliniken jährlich rund 200.000 Patienten stationär und ambulant.
Für die Klinik für Augenheilkunde am Standort Steinhäuser Straße suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Facharzt in Vollzeit
Ihr bevorzugter Einsatz ist in unserem vielseitigen Schwerpunkt Strabologie / Neuroophthalmologie / Kinderophthalmologie mit operativer Versorgung aller strabologischer Fragestellungen. Sie bringen bereits operative und konservative Erfahrung inkl. Kenntnisse der Skiaskopie mit oder sind begeistert, in diese interessanten Gebiete eingearbeitet zu werden. Des Weiteren sind Sie eingebunden in eine moderne Augenklinik der Maximalversorgung mit allen Möglichkeiten der ophthalmologischen Tätigkeit unter Teilnahme am Bereitschaftsdienst der Augenklinik.
Wir bieten:
- Eine interessante und vielseitige Tätigkeit in einem freundlichen, engagierten und multiprofessionellen Team
- Interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten mit finanzieller Unterstützung
- Vergütung nach TV-Ärzte-VKA einschließlich einer zusätzlichen Altersvorsorge
- Zahlreiche Zusatzleistungen, u.a. vermögenswirksame Leistungen, steuerersparende Entgeltumwandlungsangebote, Zuschuss zum Job-Ticket, Job Rad
- Eine Kindertagesstätte mit Betreuungsmöglichkeiten für den Nachwuchs unserer Mitarbeiter
Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Prof. Dr. Lieb und Frau Dr. Vanselow unter Tel. 0721 / 8108-2343 gerne zur Verfügung.
Bei Interesse an unserer Arbeit freuen wir uns auf Ihre Bewerbung und bieten gerne eine Hospitationsmöglichkeit an.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte an bewerbung@vidia-kliniken.de
ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe
Personalabteilung
Edgar-von-Gierke Straße 3 · 76135 Karlsruhe
www.vidia-kliniken.de
Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird in unseren Medien auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.