Als der größte Arbeitgeber der Region Vorpommern bietet die Universitätsmedizin Greifswald interessante Aufgaben und Tätigkeiten in einem modernen Arbeitsumfeld.
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In der Zentralen Notaufnahme der Universitätsmedizin Greifswald – Körperschaft des öffentlichen Rechts – ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
in Vollzeit/Teilzeit (mind. 80%)
unbefristet
Die Universitätsmedizin Greifswald (UMG) beschäftigt rund 4.400 Mitarbeiter*innen und ist somit der größte Arbeitgeber in der Region Vorpommern. In 21 Fachkliniken, Abteilungen und Instituten werden jährlich etwa 146.000 Patienten behandelt, davon 36.000 stationär.
Die Zentrale Notaufnahme (ZNA) ist eine eigenständige Einrichtung der UMG und stellt die umfassende Notfallversorgung der Region Vorpommern-Greifswald sicher. Sie ist technisch exzellent ausgestattet (zwei Schockräume, davon einer mit integriertem CT, zwei operative Eingriffsräume, mehrere Räume mit Spezialequipment [HNO, MKG, Augenheilkunde, Kinderheilkunde]) und ermöglicht die Behandlung von jährlich ca. 35.000 Patient*innen auf höchstem Niveau. Die ZNA ist Bestandteil des überregionalen Traumazentrums und eingebunden in die überregionale Schlaganfallversorgung. Zur ZNA gehört eine Beobachtungsstation mit 10 Betten.
Als universitäre Einrichtung sind Forschung und Lehre integraler Bestandteil unserer Arbeit. So sind wir z. B. Teil des AKTIN-Notaufnahmeregisters. Am Standort befinden sich ein Rettungshubschrauber mit Nachtflugerlaubnis, mehrere Notarzt*ärztinneneinsatzfahrzeuge und der Telenotarzt für die Region.
Bei Rückfragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an Herrn PD Dr. Napp (matthias.napp@med.uni-greifswald.de oder Tel. 03834-86 4421).
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte per E-Mail (unter Angabe der Ausschreibungskennziffer 22/Kr/69_2800) bis zum 08.01.2023 an:
Die Universitätsmedizin will die Erhöhung des Frauenanteils dort erreichen, wo Frauen unterrepräsentiert sind. Deshalb sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungs-, Vorstellungs- und Übernachtungskosten können nicht übernommen werden.